Ausblick von der Grömitzer Welle auf die Ostsee mit Strandkörben und Seebrücke

Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen und informelle Wettbewerbe aus dem Ostseebad Grömitz

Laufende Ausschreibungen / Verpachtungen

Verpachtung einer Gastronomie-/Gewerbeeinheit (aktuell Hafencorner) im Yachthafen von Grömitz

Der Tourismus Service Grömitz ist ein Eigenbetrieb der Gemeinde Grömitz. Mit 2 Mio. Übernachtungen und mehr als 500.000 Tagesgästen pro Jahr zählt Grömitz zu den Top 4 Urlaubsdestinationen Schleswig-Holsteins.

Für eine Gewerbefläche im Yachthafen (aktuell Hafencorner) wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Pächter gesucht.

Es handelt sich um eine 77m² große Ladenfläche im Zentrum des Yachthafens, die über einen großen Verkaufsraum, einen Aufenthaltsraum und ein Personal-WC verfügt. Aktuell wird die Ladenfläche als Hafenversorger / Bistro / Frühstückscafé / Café genutzt. Direkt an die Ladenfläche angeschlossen gibt es einen Außenbereich, der als Terrasse genutzt und in Form eines Sondernutzungsvertrages angemietet werden kann.

Einen Grundriss (rot gekennzeichnet) und Bilder des aktuellen Zustandes sind untenstehend zu finden.

Ausschreibung:

Der Tourismus Service Grömitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Pächter/in für die 77m² große Ladenfläche. Bei Interesse kann die Einrichtung / das Konzept vom aktuellen Pächter gegen Gebühr übernommen werden.

Bei Interesse an der Ladenfläche bittet der Tourismus-Service Grömitz um eine Bewerbung mit einem Nutzungskonzept und einem Vorschlag für einen möglichen Pachtzins. Bei Fragen zum Objekt können Sie sich gerne an den Betriebsleiter, Manfred Wohnrade, wenden: 04562 - 256 237.

Die Bewerbung richten Sie bitte an den Tourismus Service Grömitz, Betriebsleitung, Neuer Markt 1, 23743 Grömitz, marketing@groemitz.de.

Bewerbungsschluss ist der 28.02.2026.

Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Es handelt sich um eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Anpachtung.

Der Tourismus Service Grömitz behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Objekt verpachtet wird oder das Verfahren jederzeit einzustellen. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen den Tourismus Service Grömitz abgeleitet werden. Der Tourismus Service Grömitz ist nicht verpflichtet, einem Interessenten den Zuschlag zu erteilen oder einen Vertrag abzuschließen.

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