Informationen zum Coronavirus - Grömitz

Informationen zum Coronavirus

Wir halten euch auf dem Laufenden!

Wir beobachten die aktuelle Situation und die Entwicklungen stetig und sind im Austausch mit den zuständigen Behörden und Kreisen.

ACHTUNG: Auf Kreis-/Gemeindeebene können kurzfristig individuelle Maßnahmen vorgenommen werden, wenn es die Situation vor Ort erfordert.

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Alle Verordnungen und Erlasse findet ihr hier: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne)

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit

https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2911_1.PDF?1621315972

Bürgertelefon Schleswig-Holstein

Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de

Bei Fragen rund um das Thema Coronavirus in Schleswig-Holstein:

Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01
(werktags von 8 - 20 Uhr, Sonn- und Feiertagen von 8 - 16:30 Uhr)

Wie reagiere ich, wenn ich den Verdacht habe, mich mit COVID-19 angesteckt zu haben?

Bitte geht nicht direkt zu einem Arzt, sondern ruft die 116 117 an. Über diese Nummer gelangt ihr zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, der das nähere Vorgehen mit euch bespricht.

Du hast Fragen? Wir beantworten sie!

Muss ich noch einen negativen Corona-Test vorlegen, um nach Grömitz zu reisen?

Nein, seit dem 19. März 2022 ist die Nachweispflicht (3G-Regel) für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfallen. Bitte beachte die Hinweise deines Gastgebers vor Ort für z.B. Maskenempfehlungen.

Wer übernimmt die Kosten für die Tests?

Seit Juni 2022 gibt es für Menschen ohne Symptome grundsätzlich keine kostenlosen Bürgertests mehr. Kostenlose Bürgertests gibt es weiterhin für bestimmte Personengruppen, um besonders gefährdete Menschen zu schützen.

Darf ich alle Shops & Läden in Grömitz besuchen? Gilt hier auch die 3G-Regel?

Im Einzelhandel entfällt die Nachweispflicht. Für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeit wird das Tragen einer Maske empfohlen.

B2B Newsletter Tourismus-Service

Über den Newsletter (Gastgeber & Leistungsträger Grömitz) des TSG werden aktuell über 850 Empfänger*innen über Neuigkeiten rund um Corona sowie aus dem TSG auf dem Laufenden gehalten. Ob Informationen zum Coronavirus, aktuelles über Grömitz oder Fortbildungsmaßnahmen – durch den Newsletter sind touristische Leistungsträger immer auf dem aktuellen Stand.