
Informationen zum Coronavirus
Wir informieren euch über den aktuellen Stand
Wir beobachten die aktuelle Situation und die Entwicklungen stetig und sind im Austausch mit den zuständigen Behörden und Kreisen.
ACHTUNG: Auf Kreis-/Gemeindeebene können kurzfristig individuelle Maßnahmen vorgenommen werden, wenn es die Situation vor Ort erfordert.
Sicheres Reisen in der Corona-Pandemie: Die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz haben sich auf einen einheitlichen Tourismuskodex verständigt. Mit dem Kodex soll die Region gestärkt werden, denn Corona können wir nur gemeinsam bewältigen. Der Tourismus-Service Grömitz unterstützt den Tourismuskodex!
Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2837_1.PDF?1616855492
Welche Orte in Grömitz betroffen sind findet ihr hier: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2838_1.PDF?1616855528
Bei Fragen rund um das Thema Coronavirus in Grömitz:
Bürgertelefon der Gemeinde Grömitz: 04562 - 69 111
zu den üblichen Sprechzeiten der Gemeinde Grömitz.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Bei Fragen rund um das Thema Coronavirus in Schleswig-Holstein:
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01
(werktags von 8 - 20 Uhr, Sonn- und Feiertagen von 8 - 16:30 Uhr)
Bitte geht nicht direkt zu einem Arzt, sondern ruft die 116 117 an. Über diese Nummer gelangt ihr zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, der das nähere Vorgehen mit euch bespricht.
Ab dem 22. März 2021 haben die Corona-Testzentren in Grömitz und Grube täglich für euch geöffnet.
Die aktuellen Öffnungszeiten für Grömitz könnt ihr hier einsehen.
Das Testzentrum in Grömitz befindet sich im Nebengebäude der Gildehalle | Gildestraße 4 | 23743 Grömitz.
Das Testzentrum in Grube befindet sich im Haus des Gastes | Wenddorf 1 | 23749 Grube
Eine Anmeldung für einen Test ist nicht erforderlich. Die Tests werden von geschultem Personal des DRK durchgeführt und das Testergebnis erhaltet ihr direkt vor Ort schriftlich.

Corona-Testzentrum Grömitz
Lasst euch in Grömitz (Nebengebäude der Gildehalle, Gildestraße 4) auf das Coronavirus testen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zutritt zum Testzentrum ist nur OHNE Symptome (Husten, Halsschmerzen, Fieber, ...), sowie medizinischem bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutz gestattet. Das Testergebnis wird euch vor Ort schriftlich oder telefonisch ausgestellt. Bitte haltet zudem euren Ausweis bereit.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben für euch häufig gestellte Fragen & die Antworten darauf zum Thema Coronavirus zusammengefasst
Reisen aus touristischen Zwecken sind bis vorerst zum 09. Mai 2021 untersagt. Daniel Günther appelliert an die Bürger:innen, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das gelte sowohl im Inland und als auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Ausnahmen gelten nur, wenn der Gast schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken (zum Beispiel eine Beerdigung) erfolgt.
In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Welche Orte in Grömitz betroffen sind findet ihr in der Anlage ab Seite 6: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2838_1.PDF?1616855528.
Von Montag - Sonntag, 12 - 20 Uhr: Kirchenstraße inkl. Parkplatz Wochenmarkt, Wicheldorfstraße 2 - 20, Seestraße, Seebrückenvorplatz, Seebrücke, Kurpromenade & Yachthafen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte medizinische Masken (OP-Masken) oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht dort nicht mehr.
Freizeiteinrichtungen (inkl. Kinos, Theater, Spielhallen, Spielbanken) sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen.
Seit dem 01. März dürfen Wildparks und Zoos, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder ihre Tore für Besucher öffnen - Spielplätze, Gemeinschaftsunterkünfte und Restaurants müssen jedoch geschlossen bleiben.
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen können unter Auflagen wieder öffnen.
Bei Minigolf und bei dem Kletterpark ist eine Öffnung unter Auflagen zulässig, da es es hierbei gemäß § 11 Corona-BekämpfVO um eine Sportstätte handelt.
Aufgrund der aktuellen Situation bleibt die Verwaltung des Tourismus-Service Grömitz vorübergehend geschlossen. Während unserer Öffnungszeiten sind wir telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Die Tourist-Info am Seebrückenvorplatz hat Montag - Samstag von 10 - 16 Uhr sowie Sonntag 10 - 14 Uhr geöffnet.
Der Einzelhandel ist geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein:e Kund:in je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein:e Kund:in pro 20 Quadratmetern einkaufen.
Ob der Supermarkt um die Ecke, der kleine Souvenirladen an der Promenade oder das Bekleidungsgeschäft im Ort – die lokalen Leistungsträger freuen sich wirklich sehr über euren Besuch und euren Einkauf. Um die ortsansässigen Leistungsträger zusätlichlich zu unterstützen, könnt ihr weiterhin Gutscheine kaufen oder mal im Online-Shop vorbeischauen: https://www.groemitz.de/support-your-locals
Die Bäderverordnung wurde seitens des Landes bis einschließlich 18.04.2021 ausgesetzt. Dies bedeutet, dass an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung des Einzelhandels nicht zulässig ist.
Schwimm- und Spaßbäder sind geschlossen.
Strandkörbe dürfen wieder unter Auflagen vermietet werden.
Bleib die 7-Tages-Inzidenz unter 50, dürfen körpernahe Dienstleistungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Ist es bei der Behandlung nicht möglich, dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so müssen die Kund:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Darüber hinaus muss das Personal regelmäßig getestet werden.
Der Tourismus-Service Grömitz hat alle Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt. Bereits gezahlte Eintrittsgelder werden selbstverständlich zurückerstattet. Welche Veranstaltungen und Kurse, sofern möglich, wieder angeboten werden könnten, findet ihr im Veranstaltungskalender.
Es gibt in Grömitz derzeit keine Zugangsbeschränkungen. Es können aber Betretungsverbote von den zuständigen Behörden für Zugangsbeschränkungen am Strand erlassen werden, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder negativ entwickelt oder große Menschenansammlungen in den touristischen Hotspots zu befürchten sind.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist von Montag - Sonntag in der Zeit von 12 - 20 Uhr auf der Promenade verpflichtend. Am Strand gilt derzeit keine Pflicht für eine Mund- Nasen-Bedeckung. Die wichtigste Regel ist: nehmt Rücksicht und achtet auf den Abstand von 1,5 Metern zu euren Mitmenschen.
Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen bleiben vorerst geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Bei diesen Grömitzer Betrieben könnt ihr leckere Speisen zu euch nach Hause liefern lassen oder persönlich abholen: www.groemitz.de/support-your-locals
Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen ab dem 12. April öffnen. Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass Öffnungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten möglich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen
Die folgenden Sanitäranlagen sind unter Auflagen (Personenbegrenzung, Maskenpflicht & Abstände einhalten) geöffnet:
- Yachthafen Sanitärgebäude 3
- WC Surfersdeck
- WC Strandtreff
- WC Seestern
- WC Taxistand
- WC Fischhus
- WC Schlemmerland
- WC Lenste Touristinformation
- WC Kurpark
- WC Markt
Die Anlagen sind 24h durchgehend geöffnet.
Ab dem 01. April 2021 haben alle Toilettenanlagen in Grömitz geöffnet.
Alle Spielplätze in Grömitz sind geöffnet. Aufgrund der aktuellen Hygieneverordnung bitten wir bei der Nutzung der Spielplätze die folgenden Richtlinien zu beachten: Hände waschen vor und nach dem Spielplatzbesuch, Berührungen mit anderen vermeiden, 1,5 Meter Abstand halten, nicht ins Gesicht fassen und in die Armbeuge niesen. Wie viele Kinder auf dem Spielplatz spielen dürfen, erfahrt ihr jeweils vor Ort auf einem Informationsschild. Vielen Dank, dass ihr euch an die Regeln haltet.
Die Seebrücke ist wieder begehbar. Denkt bitte an einen Mund-Nasen-Schutz.
Ja, wenn es sich bei dem Mobilheim um eine ortsfeste Anlage handelt und wenn der Platz für mindestens 5 Monate gemietet wurde. Die Sanitäranlagen, Duschanlagen etc. auf den Campingplätzen sind geschlossen.
In einem Sportboothafen darf zum Zwecke der Herstellung der Seetüchtigkeit und zur Überführung eines Bootes zu seinem Dauerliegeplatz auf dem Boot übernachtet werden.
Das Verbot der Beherbergung gilt nicht für Eigentümer von Zweitwohnungen, sofern sie diese selbst nutzen oder unentgeltlich im Bekannten- oder Familienkreis zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die diese auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen.
Allerdings sollte derzeit auf nicht notwendige private Reisen verzichtet werden. Nutzer:innen von Zweitwohnungen sollten vor Reiseantritt also überdenken, ob ihre Reise unbedingt erforderlich ist.
Quelle: FAQ Landesregierung Schleswig-Holstein
Für eine rechtssichere Auskunft sowie weitere Fragen müssen wir euch an das Bürgertelefon des Landes verweisen.
Bürgertelefon SH
0431 / 797 000 01
corona@lr.landsh.de
Luca-App wird in Kürze landesweit eingeführt
Digitale Kontaktenachverfolgung ermöglicht detaillierteres Wissen über Infektionsherde

Was ist luca eigentlich?
luca ist eine Lösung, die eine schnelle, datenschutzkonforme Kontaktdatenverwaltung und Kontaktdatennachverfolgung für private Treffen, öffentliche Veranstaltungen, für Geschäfte und Gastronomie ermöglicht und dabei die Gesundheitsämter einbindet und deren Arbeit erheblich vereinfacht.
Wie funktioniert luca?
Im Kern ist luca ganz einfach: luca hat drei zentrale Schnittstellen – den Gastgeber, den Gast/User und die Gesundheitsämter. Als Gast meldet man sich einmal in der App mit seinen Daten auf einem mobilen Endgerät an. luca generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der dem Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem "Pass" kann man sich in Locations einchecken – egal, ob Wochenmarkt, Kirche, Restaurant, Geschäft oder Familientreffen. Alles was der "Gastgeber" dafür benötigt, ist ebenfalls ein Handy mit der luca App (bzw. einen QR-Code, den man nach erfolgreichem Anlegen des Betriebes erhält und den der Gast zum Einchecken per luca App scannen kann). Man checkt sich per Scan bei seinem Gastgeber ein und wird z.B. automatisch ausgeloggt, wenn man den Ort wieder verlässt. Tritt ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Location informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste haben. Zusätzlich bietet die App ein Kontakttagebuch an. Hier sieht der Nutzer bis zu 30 Tage zurück, wo er wann war – genau das Kontakttagebuch, was Virologen wie Christian Drosten empfehlen. Auch einen analogen Schlüsselanhänger hat luca. Auch ohne Smartphone kann man sich mit luca sicher einchecken.
Wo werden die Daten gespeichert?
Die generierten Daten werden dezentral verschlüsselt und teilen sich auf ebenfalls drei Schnittstellen auf: Gastgeber, Gast und Gesundheitsamt. Nur im Falle eines Infektionsfalls setzen sich die Daten wie bei einem Puzzlespiel zusammen und sind dann für das Gesundheitsamt lesbar. luca selbst, oder Dritte, haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten. Die einzelnen Puzzleteile sind auf ISO-27001 zertifizierten Servern in Deutschland gespeichert.
Wie registriere ich meinen Standort / Veranstaltung?
Gehe auf www.luca-app.de und registriere deinen Standort. Hast du mehrere Standorte, kannst du diese direkt anlegen und deinen Ansprechpartner festlegen. Sobald du deinen Standort registriert hast, kannst du deine Gäste einchecken. Luca hat hierfür ein Erklärvideo erstellt, wie du als Betreiber eine Location anlegen kannst - zum Video.
Muss ich jeden Besucher selbst einchecken oder können sie das auch selbst machen?
luca empfiehlt, jeden Gast selbst einzuchecken, denn nur so kann man sehen, ob diese sich wirklich einchecken. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sich die Gäste selbst einchecken. Die QR-Codes dafür, kann man in luca Locations erstellen und ausdrucken.
Tourismus-Wegweiser
Mit der Datenbank Tourismus-Wegweiser gibt das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes Tourismus-Profis und Urlaubern Klarheit über touristisch relevante Einschränkungen und Lockerungen in Deutschland. Der Tourismus-Wegweiser informiert klar und transparent über die aktuelle Lage für Schleswig Holstein. Das Angebot wird regelmäßig und sorgsam vom Team des Kompetenzzentrums aktualisiert

B2B Newsletter Tourismus-Service
Über den Newsletter (Gastgeber & Leistungsträger Grömitz) des TSG werden aktuell über 850 Empfänger*innen über Neuigkeiten rund um Corona sowie aus dem TSG auf dem Laufenden gehalten. Ob Informationen zum Coronavirus, aktuelles über Grömitz oder Fortbildungsmaßnahmen – durch den Newsletter sind touristische Leistungsträger immer auf dem aktuellen Stand.