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Werbliches

Artikel online seit 27. Januar 2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grömitz hat in ihrer Sitzung vom 18.12.2025 eine neue Kurabgabesatzung beschlossen. Sie wurde auf der Homepage der Gemeinde Grömitz, www.groemitz.eu, veröffentlicht.

Hier einmal die wesentlichsten Änderungen:

Abgabesätze

Im § 5 Absatz 1 b und c der Satzung werden die neuen Abgabesätze für die Bereiche Grömitz/Lensterstrand genannt:

Hauptsaison (01.04. – 31.10. & 25.12. - 03.01.): 4,00 €

Jahresostseecard: 112,00 €

Nebensaison (01.11. – 24.12. & 04.01. - 31.03.): 2,50 €

Die Abgabesätze der Erholungsorte verändern sich wie folgt:

Hauptsaison (01.04. – 31.10. & 25.12. - 03.01.): 2,50 €

Jahresostseecard: 70,00 €

Nebensaison (01.11. – 24.12. & 04.01. - 31.03.): 1,80 €

Im § 5 Absatz 2 der Satzung wird der neue Abgabesatz der Tageskurabgabe und der Nachlöse genannt:

Tageskurabgabe Hauptsaison (01.04. – 31.10. & 25.12. - 03.01.): 4,00 €

Nachlöse Hauptsaison: 8,00 €

Die Abgabesätze der Nebensaison lauten wie folgt:

Tageskurabgabe Nebensaison (01.11. – 24.12. & 04.01. - 31.03.): 2,50 €

Nachlöse Nebensaison: 5,00 €

Pflichten und Haftung der Unterkunftsgebenden

Im § 10 Absatz 3 Block 3 der Satzung wird die grundsätzliche Digitalisierung der Anmeldung zur ostseecard ab dem 01.01.2026 beschrieben.

Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, jede von ihm aufgenommene kurabgabepflichtige Person über das Onlineverfahren anzumelden. Das Onlineverfahren ist für alle Unterkunftsgeber verpflichtend. Jeder Person (auch Kindern) ist eine ostseecard auszuhändigen. Im Onlineverfahren sind für die Anmeldung die Vor- und Nachnamen, An- und Abreisetag und die Heimatanschrift sowie Staatsangehörigkeit zu erfassen. Die ostseecard kann analog und/oder digital ausgehändigt werden. Für die digitale Übermittlung der ostseecard wird eine persönliche E-Mail-Adresse der Person/en benötigt. Der ausländische Gast hat die Anmeldung zudem eigenhändig zu unterschreiben oder elektronisch zu signieren, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Ausländischer Gast ist, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Jeder Unterkunftsgeber erhält von dem Tourismus-Service Grömitz Zugangsdaten für einen Drittanbieter und Druckvorlagen für die ostseecard. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht oder bekannt gegeben werden. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ist der Tourismus-Service Grömitz unverzüglich zu benachrichtigen.

Mit den Zugangsdaten kann der Unterkunftsgeber die Erfassung, Erstellung, Verwaltung und Abrechnung im Onlineverfahren (Anmeldungen und ostseecards) mit Hilfe des eigenen, internetfähigen Personal-Computers oder vergleichbaren Gerätes und des eigenen Druckers durchführen.

Die online erfassten Daten werden für den Unterkunftsgeber vom Drittanbieter in verschlüsselter Form und unter Wahrung der jeweils geltenden Vorgaben des Datenschutzes an den Tourismus-Service Grömitz übermittelt.

Bei einer Datenerfassung über das Onlineverfahren des Tourismus-Service Grömitz wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an den Tourismus-Service Grömitz erfolgt.  

Auf schriftlichen Antrag kann der Tourismus-Service zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine online Übermittlung der Anmeldungen verzichten und einzelne Unterkunftsgeber von dieser Nutzungspflicht befreien.

Jeder Unterkunftsgeber, der von der Nutzungspflicht des Onlineverfahrens befreit ist, ist verpflichtet, jeder von ihm aufgenommenen kurabgabepflichtigen Person ab 18 Jahren eine ostseecard auszuhändigen und unter Verwendung der von dem Tourismus-Service Grömitz kostenlos zur Verfügung gestellten analogen Vordrucke für die Anmeldungen für die ostseecard Vor- und Nachname, An- und Abreisetag und die Heimatanschrift sowie Staatsangehörigkeit auf die Anmeldung für die ostseecard einzutragen bzw. eintragen zu lassen und die für den Tourismus-Service Grömitz bestimmte Kopie binnen fünf Werktagen nach dem Abreisetag der kurabgabepflichtigen Person beim Tourismus-Service Grömitz einzureichen. Der ausländische Gast hat die Seite 5 von 9 Anmeldung für die ostseecard eigenhändig zu unterschreiben, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Ausländischer Gast ist, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Wenn Sie Fragen zur neuen Satzung haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir sind per E-Mail unter ostseecard@groemitz.de oder telefonisch unter den Rufnummern 04562/256-242, -252 oder -254 erreichbar.

Artikel online seit 7. September 2026

Zur allgemeinen Verwendung für alle Gastgeber im Gemeindegebiet Grömitz stehen hier für Sie die offiziellen Saisonzeiten und Mindestaufenthaltsdauern 2027 der Zentralen Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Tourismus Service Grömitz zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie diese für Ihre Unterkünfte um eine möglichst weite Verbreitung einheitlicher Saisonzeiten im Ostseebad Grömitz zu erreichen. Einheitliche Saisonzeiten machen es unseren Gästen einfacher sich sowohl im Internet als auch in den Katalogen besser in den Preisübersichten orientieren zu können.

Saisonzeiten 2027.pdf

Artikel online seit 28. Oktober 2025

Zur allgemeinen Verwendung für alle Gastgeber im Gemeindegebiet Grömitz stehen hier für Sie die offiziellen Saisonzeiten und Mindestaufenthaltsdauern 2026 der Zentralen Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Tourismus Service Grömitz zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie diese für Ihre Unterkünfte um eine möglichst weite Verbreitung einheitlicher Saisonzeiten im Ostseebad Grömitz zu erreichen. Einheitliche Saisonzeiten machen es unseren Gästen einfacher sich sowohl im Internet als auch in den Katalogen besser in den Preisübersichten orientieren zu können.

Saisonzeiten 2026.pdf

Qualitatives

Artikel online seit 16.01.2019

Der Urlaubsort Grömitz ist eine starke Marke. Unser gemeinsames Ziel ist es, sie weiter zu stärken. Um mit einer Marke erfolgreich zu sein, muss man ihren Kern und ihre Zielgruppe kennen.

Um Kern und Zielgruppe herauszuarbeiten, haben der Tourismus-Service Grömitz sowie zahlreiche Akteure aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Politik mit Hilfe verschiedener Instrumente, Analysen und Workshops wertvolle Erkenntnisse gesammelt und daraus die Vision, den Markenkern und das künftige Auftreten abgeleitet.

Aus all diesen Informationen ist der Markenleitfaden entstanden, den Sie auf dieser Seite herunterladen können. Er ist Reisebericht über die gemeinsame Arbeit und Wegweiser für das Vorgehen in der Zukunft. Er soll helfen, mit der Marke Grömitz zu arbeiten.

Wir freuen uns, wenn Sie auf unserem Weg zum Traumziel Marke Grömitz dabei sind!

markenleitfaden_groemitz.pdf (4,8 MiB)

Rechtliches

Artikel online seit 27.01.2026

Die ostseecard – oder besser die Kurabgabe - zahlt sich für jeden aus. Die Herstellung und Anschaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Verwaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, die Pflege von Strand, Kurpromenade und Anlagen, Rettungs- und Sicherheitsdienst am Badestrand, die Dienste des Tourismus Service Grömitz, das umfangreiche Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein und einiges mehr kosten viel Geld.

Aus den Erlösen der ostseecard werden in Grömitz Einrichtungen und Aufgaben finanziert, die in einem vergleichbaren Ort mit etwa 7.500 Einwohnern üblicherweise nicht vorhanden sind, sondern speziell unseren Gästen zugute kommen.

Alle Rechte und Pflichten für den Gast und die Unterkunftsgeber ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz.

Kontakt:
Tourismus-Service Grömitz
Abgabenabteilung
Anja Drögemüller
Tel.: 04562 - 256254
ostseecard@groemitz.de

Groemitz_Kurabgabe_ab_2026.pdf (169,9 KiB)

Statistisches

Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2025 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Wirtschaftliche Kennzahlen 2025.pdf

Alles klar?

Diese Seite soll den Vermieterinnen und Vermietern in Grömitz praktische Denkanstöße, Hinweise und Tipps liefern, von denen wir der Überzeugung sind, dass sie für eine erfolgreiche Vermietung hilfreich sein können. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachte auch, dass wir keine Rechtsberatung leisten und leisten können.

Wir wünschen allen Gastgeberinnen und Gastgebern stets viele zufriedene Gäste.

Ihr Tourismus-Service Grömitz

Für Fragen

Tourismus-Service Grömitz
Neuer Markt 1
23743 Grömitz

Marketing
Jacqueline Schumacher
E-Mail: jschumacher@groemitz.de
Tel.: 04562 - 256264

Zentrale Zimmer- und Wohnungsvermittlung / Vertrieb
E-Mail: info@groemitz.de
Tel.: 04562 - 256256

Wir sind sehr zugänglich

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