Umgang mit der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein - Grömitz

Umgang mit der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein

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Umgang mit der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein

Umgang mit der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein

Umgang mit der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein der Tourismusbetriebe des OstseeFerienLandes (Dahme, Grömitz, Kellenhusen, Grube & Lensahn)

OstseeFerienLand im März 2020 Das Infektionsgeschehen zum Coronavirus nimmt auch in Schleswig-Holstein deutlich zu.  Der Kreis Ostholstein hat aus diesem Grund am Donnerstag, 12. März 2020, mit einer Allgemeinverfügung die Auflagen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen verschärft.

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen der COVID-19-Infektionen haben sich die Tourismusbetriebe des OstseeFerienLandes (Dahme, Grömitz, Kellenhusen, Grube & Lensahn) darauf verständigt, alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen - ganz gleich welcher Größe sowie kostenfrei oder entgeltlich - bis auf weiteres abzusagen. Für alle Beteiligten steht die Sicherheit aller sowie die Vermeidung bzw. die Verlangsamung der Infektionskette des Virus an erster Stelle.

Auch die Kinder-Clubs (das Strandhaus & das Animations- und Veranstaltungsprogramm im Deichhaus in Grömitz, der Käpt’n Kelli Klub in Kellenhusen & der Kinderhafen in Dahme) bleiben bis auf weiteres geschlossen. Betroffen sind zudem die örtlichen Schwimmbäder, Fitness-Studios, Tourist-Informationen sowie das Wellarium in Grömitz. 

Außerdem wurden sämtliche Ausbildungs- und Übungsdienste sowie Versammlungen der Freiwilligen Feuerwehren abgesagt, um deren Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden. Auch die Sportstätten sind ab sofort gesperrt. 

Die Tourismusbetriebe und Gemeinden werden die Entwicklungen beobachten und Einheimische, Leistungsträger und Gäste rechtzeitig über Auswirkungen in den Orten informieren. Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen des Landes Schleswig-Holsteins, des Kreises Ostholsteins sowie des DEHOGAs finden Sie gesammelt unter www.groemitz.eu.Tagesaktuelle Hinweise zu den Veranstaltungen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Orte sowie gesammelt auf www.ostseeferienland.de.

UPDATE 15. März 2020 - Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen herausgebracht. Hiervon betroffen sind u.a. auch Bars, Diskotheken, öffentliche Freizeiteinrichtungen wie Museen und Kinos sowie Restaurants. Alle Informationen finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Coronavirus findet ihr hier: www.groemitz.de/corona-virus

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