![Suite im Hotel Strandidyll Suite im Hotel Strandidyll](assets/images/0/Strandidyll%20Suite-1e2947c0.jpg)
Vermieterservice
Hier werden Sie kompetent beraten
Sie möchten Ihre Unterkunft so erfolgreich wie möglich vermieten? Das wollen wir auch!
Und deshalb versorgen wir Sie mit allen hilfreichen Informationen und Neuigkeiten über mögliche Werbeformen, Kooperationen, Qualitätsauszeichnungen aber auch über gesetzliche Bestimmungen. Die Zufriedenheit des Gastes ist dabei „das Maß aller Dinge". Schauen Sie immer mal wieder rein und halten Sie sich auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in unseren E-Mail Newsletter aufgenommen werden möchten, der Sie über Neuerungen für Vermieter informiert.
Saisonzeiten & Abgabesätze
Artikel online seit 8. Januar 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grömitz hat in ihrer Sitzung vom 19.12.2024 eine neue Kurabgabesatzung beschlossen. Sie wurde am 20.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Grömitz, www.groemitz.eu, veröffentlicht.
Hier einmal die wesentlichsten Änderungen:
Abgabesätze
Im § 5 Absatz 1 b und c der Satzung werden die neuen Abgabesätze für die Bereiche Grömitz/Lensterstrand genannt:
Hauptsaison (01.04. – 31.10.): 3,50 €
Jahresostseecard: 98,00 €
Die Abgabesätze der Nebensaison und der Erholungsorte bleiben unverändert.
Im § 5 Absatz 2 der Satzung wird der neue Abgabesatz der Tageskurabgabe und der Nachlöse genannt:
Tageskurabgabe Hauptsaison (01.04. – 31.10.): 3,50 € (die Ermäßigung ab 15 Uhr entfällt)
Nachlöse Hauptsaison: 7,00 €
Die Abgabesätze der Nebensaison bleiben unverändert.
Pflichten und Haftung der Unterkunftsgebenden
Im § 10 Absatz 3 Block 3 der Satzung wird die grundsätzliche Digitalisierung der Anmeldung zur ostseecard ab dem 01.01.2026 beschrieben. Weitere Informationen dazu folgen im Laufe des Jahres 2025.
Änderungen im Bundesmeldegesetz ab dem 01.01.2025
Wie Sie vielleicht bereits aus der Presse erfahren haben, entfällt ab 2025 die Meldepflicht für inländische Reisende. Die Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt bestehen.
Was bedeutet diese Änderung für Sie?
Die in der Kurabgabesatzung festgelegten Pflichten für Unterkunftsgebende bleiben bestehen, d. h. es ist nach wie vor eine Anmeldung zur ostseecard erforderlich. Lediglich die Unterschrift der Gäste entfällt (außer bei ausländischen Reisenden).
Wenn Sie Fragen zur neuen Satzung oder zur genannten Änderung des Bundesmeldegesetzes haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir sind per E-Mail unter ostseecard@groemitz.de oder telefonisch unter den Rufnummern 04562/256-242, -252 oder -254 erreichbar.
Saisonzeitenvorlage der Zentralen Zimmervermittlung 2025
Artikel online seit 28. Oktober 2024
Zur allgemeinen Verwendung für alle Gastgeber im Gemeindegebiet Grömitz stehen hier für Sie die offiziellen Saisonzeiten und Mindestaufenthaltsdauern 2025 der Zentralen Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Tourismus Service Grömitz zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie diese für Ihre Unterkünfte um eine möglichst weite Verbreitung einheitlicher Saisonzeiten im Ostseebad Grömitz zu erreichen. Einheitliche Saisonzeiten machen es unseren Gästen einfacher sich sowohl im Internet als auch in den Katalogen besser in den Preisübersichten orientieren zu können.
Business Report 2019
Artikel online seit 14.10.2020
Liebe Unterkunftsgeberin, lieber Unterkunftsgeber,
vielleicht haben Sie es in den letzten Tagen bereits in der örtlichen Presse gelesen und sind neugierig geworden:
Der Tourismus-Service Grömitz hat einen Business Report herausgebracht!
Der Tourismus, unser wichtigstes Gut. Wir alle leben von und mit ihm.
Erstmalig haben wir daher die Entwicklungen der letzten Erfolgsjahre, vor allem mit Augenmerk auf das Jahr 2019, für Sie kurz und knackig auf einen Blick zusammengefasst. Gemeinsam mit Ihnen konnten wir in den letzten Jahren einen Rekord nach dem nächsten einfahren, unsere Übernachtungs- und Gästezahlen stetig ausbauen. Dafür und für die tolle, stets zuverlässige Zusammenarbeit möchten wir uns bei Ihnen bedanken! Denn nur als großes Grömitz-Team – mit Vermietern, Gastronomen und zahlreichen Leistungsträgern – sind diese Erfolge möglich.
In unserem Business Report, den wir Ihnen in diesen Zeiten auch als Mutmacher und Wegweiser für die Zeit „nach Corona“ an die Hand geben möchten, finden Sie Gäste- und Übernachtungszahlen, die Entwicklung der Kurabgabe, Grömitz im „world wide web“, Veranstaltungen sowie Bauprojekte. Wir möchten Ihnen hiermit einen umfassenden Rundumblick in unsere Arbeit geben.
Wir freuen uns, wenn Sie auf dem weiteren Weg in die erfolgreiche touristische Zukunft des Ostseebades Grömitz hinter uns stehen und uns mit Ihren Ideen bereichern. Lassen Sie uns weiterhin mit Leidenschaft für unsere Ziele einstehen, um die positive Entwicklung des Ortes fortzuführen.
Sie haben noch Fragen oder möchten noch mehr über den Business Report des Tourismus-Service Grömitz erfahren? Wir stehen Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über marketing@groemitz.de oder per Telefon unter 04562 – 256 237.
Saisonwechsel
Artikel online seit 10.09.2019
Liebe Unterkunftsgeberin, lieber Unterkunftsgeber,
der nächste Saisonwechsel für den Abgabesatz des Kurabgabe steht vor der Tür.
Ab dem 16.09.2019 beträgt der Abgabesatz des Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz 1,70 €/Tag/Person ab 18 Jahre (Abgabesatz Außendörfer: 1,10 €).
Als Hilfestellung für die Berechnung hier ein Beispiel:
Anreisetag: 12.09.
Abreisetag: 20.09.
Gemäß § 4 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz gelten der An- und Abreisetag als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.
Der 12.09. wird in unserem Beispiel nicht berechnet!
Für die Tage vom 13.09. – 15.05. (3 Tage) wird der Hauptsaison-Abgabesatz (3,00 €/2,20 €) berechnet.
Für die Tage vom 16.09. – 20.09. (5 Tage) wird der Nebensaison-Abgabesatz (1,70 € / 1,10 €) berechnet.
Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns unter folgenden Kontakten:
- persönlich im Tourismus-Service Grömitz, Neuer Markt 1, 23743 Grömitz
- per Mail: ostseecard@groemitz.de
- per Fax: 04562/256-246
- per Telefon
- Frau Schier: 04562/256-242
- Frau Drögemüller: 04562/256-254
- Frau Eichner: 04562/256-252
in der Zeit von Montag 8.30 - 12.30 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr. Dienstag bis Donnerstag von 8.30 - 12.30 Uhr sowie von 14.00 - 16.00 Uhr und am Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr.
Abfallentsorgung in der Ferienunterkunft
Artikel online seit 14.05.2018
Um unsere schöne Urlaubslandschaft zu erhalten, ist die ordnungsgemäße Entsorgung des verursachten Abfalls ein wichtiges Thema. Da in den verschiedenen Kreisen der Herkunftsbundesländer unserer Gäste meist ganz unterschiedliche Abfallentsorgungsregelungen gelten, besteht hier oft Aufklärungsbedarf.
Der Zweckverband Ostholstein hat hier alle wissenswerten Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung für unsere Urlaubsgäste und auch für Sie, als Gastgeberinnen und Gastgeber, zusammengestellt. Alle Broschüren zu diesem Thema können online kostenfrei heruntergeladen und Ihren Gästen zur Verfügung gestellt werden.
Vermittlungsservice
![Team Zentrale Zimmer- Wohnungsvermittlung Team Zentrale Zimmer- Wohnungsvermittlung](assets/images/e/Team_Tourismus_Service_Center-fe15a438.jpg)
Sie suchen einen zuverlässigen Partner vor Ort, der sich ganzjährig um die Vermittlung Ihrer Unterkünfte kümmert?
Die Zentrale Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Tourismus-Service Grömitz ist die erste Anlaufstelle der Ostseeurlauber. Die Vermittlung findet sowohl kurzfristig vor Ort, telefonisch und natürlich über das Internet statt. Der einfachste Weg für den Gast ist die Onlinebuchung auf unserer Internetseite www.groemitz.de. Der Gast kann von zu Hause aus Hotels, Ferienwohnungen und -häuser buchen und hat mit ein paar Klicks oder einem Telefonat seine Urlaubsplanung bereits hinter sich. Die Abwicklung der Buchung übernehmen wir gerne für unsere Gastgeberinnen und Gastgeber im Ostseebad Grömitz. Sprechen Sie uns gerne an.
Kontakt:
Tourismus-Service Grömitz
Zentrale Zimmer- und Wohnungsvermittlung
Tel: 04562-256-0
info@groemitz.de
Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025
![Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025 Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025](assets/images/6/tourismusstrategie_SH_2025-21a0b68b.jpg)
Artikel online seit 10.12.2014
Auftraggeber für das Konzept „Glückswachstumsgebiet Schleswig-Holstein“ ist die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH). Gemeinsam mit ihren touristischen Partnern möchte die TASH ab 2015 in den relevanten Quellmärkten mit auf neuesten Marktforschungsdaten basierenden Zielgruppeninformationen die zentralen Themen und Werte des Landes in Szene setzen und diese mit nachhaltiger Wirkung kommunizieren.
Das Kampagnenkonzept trägt zudem die neue Landesdachmarke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden“ und lädt diese touristisch auf.
Die Informationsbröschüre und das Handout zum Konzept finden Sie hier zum Download:
Markenleitfaden
Artikel online seit 16.01.2019
Der Urlaubsort Grömitz ist eine starke Marke. Unser gemeinsames Ziel ist es, sie weiter zu stärken. Um mit einer Marke erfolgreich zu sein, muss man ihren Kern und ihre Zielgruppe kennen.
Um Kern und Zielgruppe herauszuarbeiten, haben der Tourismus-Service Grömitz sowie zahlreiche Akteure aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Politik mit Hilfe verschiedener Instrumente, Analysen und Workshops wertvolle Erkenntnisse gesammelt und daraus die Vision, den Markenkern und das künftige Auftreten abgeleitet.
Aus all diesen Informationen ist der Markenleitfaden entstanden, den Sie auf dieser Seite herunterladen können. Er ist Reisebericht über die gemeinsame Arbeit und Wegweiser für das Vorgehen in der Zukunft. Er soll helfen, mit der Marke Grömitz zu arbeiten.
Wir freuen uns, wenn Sie auf unserem Weg zum Traumziel Marke Grömitz dabei sind!
Klassifizierung - Sterneferien im OstseeFerienLand
Artikel online seit 20.01.2011
Aktualisiert am 06.01.2019
Die bundeseinheitliche Sterneklassifizierung des Deutschen Tourismusverbands (DTV) anhand der touristischen InformationsNorm (TIN) feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum. Bereits 1994 wurden die ersten Ferienwohnungen mit Sternen ausgezeichnet. Auch im OstseeFerienLand hat die Klassifizierung eine gute Tradition.
Zur Vorbereitung der kommenden Sommersaison sind seit November wieder die Klassifizierer im OstseeFerienLand unterwegs, um den Unterkünften ihre verdienten Sterne zu verleihen. Allein in Grömitz wurden in den vergangenen fünf Monaten nahezu 100 Ferienwohnungen klassifiziert.
Die Klassifizierung des DTV wird deutschlandweit einheitlich durchgeführt. Die Gäste erhalten somit eine allgemeingültige Orientierung im sehr umfangreichen, manchmal unüberschaubaren Angebot an Ferienunterkünften. Sie bekommen schon im Vorfeld ihres Urlaubes eine Qualitätsgarantie für ihre Unterkunft, welche für viele Gäste den wichtigsten Faktor für einen erholsamen Urlaub darstellt. Die Sterne, unabhängig davon, ob es lediglich einer oder doch fünf sind, zeigen dem Gast, dass der Vermieter sich für eine gute, konstante sowie transparente Qualität im Tourismus engagiert. Sie fühlen sich bereits vor Ankunft im Urlaubsort wohl. Außerdem werden die klassifizierten Unterkünfte im Buchungsportal des OstseeFerienLandes auf den vordersten Plätzen gelistet und sind für alle zukünftigen Besucher als erstes sichtbar. Hinzu kommt der Vertrieb über das DTV-Onlineportal „Sterneferien“, in dem Gäste ausschließlich vom DTV geprüfte und ausgezeichnete Unterkünfte finden können.
Wer noch keine Klassifizierung erhalten hat, kann dies gerne nachholen. Mitmachen können alle Vermieter eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder Anbieter von Privatzimmern mit bis zu neun Betten. Die Kosten liegen in Grömitz und bei den Außendörfern bei 141,61 Euro brutto. Die erfolgreiche Auszeichnung mit einem bis fünf Sternen ist drei Jahre gültig. Nach Ablauf der drei Jahre ist eine erneute Klassifizierung erforderlich, um eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu gewährleisten
Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Kollegen des Tourismus-Service Centers unter info@groemitz.de oder telefonisch unter 04562/2560.
Weitere Informationen zur Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes e.V.: www.deutschertourismusverband.de
Ist Ihre Unterkunft klassifiziert, können Sie kostenlos mit einem Basiseintrag auf der Seite www.sterneferien.de werben.
Hier geht es zum Erklärungsvideo zur Klassifizierung.
ServiceQualität Deutschland
![ServiceQualität Deutschland ServiceQualität Deutschland](assets/images/d/servicequalitaet_logo-18e0cdcb.jpg)
Artikel online seit 20.01.2011
Das "Q" ist das Siegel für ServiceQualität in Deutschland. Es richtet sich nicht nur an Vermietungsbetriebe, sondern auch an alle anderen Dienstleistungsbetriebe, die im Tourismussektor agieren. Sie unterziehen sich einer kontinuierlichen Selbstprüfung ihres Dienstleistungsangebotes aus Sicht des Gastes und verschreiben sich der konsequenten Verbesserung ihrer ServiceQualität.
Sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil und unterziehen Sie sich dem Schulungs- und Qualitätssiegelprogramm: www.servicequalitaet-deutschland.de
Kurabgabe
Artikel online seit 21.09.2021
Die OstseeCard– oder besser die Kurabgabe zahlt sich für jeden aus. Die Herstellung und Anschaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Verwaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, die Pflege von Strand, Kurpromenade und Anlagen, Rettungs- und Sicherheitsdienst am Badestrand, die Dienste des Tourismus Service Grömitz, das umfangreiche Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein und einiges mehr kosten viel Geld.
Aus den Erlösen der OstseeCards werden in Grömitz Einrichtungen und Aufgaben finanziert, die in einem vergleichbaren Ort mit etwa 7.500 Einwohnern üblicherweise nicht vorhanden sind, sondern speziell unseren Gästen zugute kommen.
Alle Rechte und Pflichten für den Gast und die Unterkunftsgeber ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz.
Kontakt:
Tourismus-Service Grömitz
Abgabenabteilung
Anja Drögemüller
Tel.: 04562 - 256254
ostseecard@groemitz.de
Pflicht zu Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform im Impressum
Artikel online seit 10.10.2018
Aufgrund aktueller Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Pollack im Namen der rs reisen & schlafen GmbH, weist der Deutscher Tourismusverband e.V. nochmals auf die Pflicht zum Hinweis auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission hin.
Bereits seit Anfang Januar 2016 müssen Beherbergungsbetriebe, die Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) anbieten, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Homepage vorhalten. Diese Verpflichtung wird indes noch immer nicht von allen Betroffenen auch tatsächlich umgesetzt. Hintergrund der Hinweispflicht ist die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.
Beherbergungsbetriebe sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind danach verpflichtet, auf ihrer Website auf die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verlinken. Andernfalls besteht die, wie beschrieben bereits mehrfach realisierte Gefahr von Abmahnungen.
Der DTV empfiehlt daher den Betroffenen, die eine Homepage betreiben und Vertragsschlüsse im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Online, Mailverkehr) ermöglichen, das Impressum der Website unterhalb der bisherigen Pflichtangaben um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen:
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Preisangabenverordnung (PAngV)
Artikel online seit 20.01.2011
Aktualisiert am 16.04.2013
Die Preisangabenverordnung (PAngV) besagt, dass "Wer als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Endverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (sogenannte Endpreise)". Für Vermieter von Ferienunterkünften bedeutet dies z.B., dass die obligatorische Endreinigung in den Übernachtungspreis inkludiert sein muss. Bei Nichteinhaltung kann eine Abmahnung und eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro drohen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) gibt Vermietern eine Empfehlung für die korrekte Preisangabe an die Hand.
DTV-Reihe "Recht in der Praxis"
Artikel online seit 20.01.2011
Aktualisiert am 16.04.2013
Aktualisiert am 30.05.2013
Aktualisiert am 14.10.2014
In seiner Reihe "Recht in der Praxis" gibt der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland wichtige Tipps, Hinweise und Praxisbeispiele, um auf verschiedene Rechtsfragen aufmerksam zu machen und gleichzeitig eine Handlungsempfehlung zu geben. Die aktuellsten Papiere haben wir für Sie hier bereitgestellt:
- GEMA Gebühren für Ferienunterkünfte (72,3 KiB)
- Antrag auf GEZ Befreiung für Beherbergungsbetriebe (24,5 KiB)
- GEZ Befreiung für Beherbergungsbetriebe Neuregelung (114,0 KiB)
- Internetnutzung durch Gäste - Was müssen Vermieter beachten? (131,5 KiB)
- Pressemitteilung des TVSH zu GEMA (33,0 KiB)
- Recht in der Praxis - TVSH - GEMA - Stand Juli 2014 (74,7 KiB)
- Der neue Rundfunkbeitrag 2013 (75,1 KiB)
- Sonderrundschreiben zu GEMA Gebühren für Ferienunterkünfte (240,5 KiB)
Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund eines unterschiedlichen Erstelldatums zu Differenzen zwischen den einzelnen Statistiken kommen kann.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2023
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2023 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2022
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2022 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2021
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2021 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2020
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2020 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2019
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz für das Jahr 2019 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Wirtschaftliche Kennzahlen 2014 - 2018
Die aktuellen Zahlen zu Übernachtungen und Ankünften im Ostseebad Grömitz aus dem Jahr 2014 - 2018 können Sie sich bequem als PDF-Datei herunterladen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Kontakt:
Tourismus-Service Grömitz
Anja Drögemüller
Tel.: 04562 - 256254
ostseecard@groemitz.de
Alles klar?
Diese Seite soll den Vermieterinnen und Vermietern in Grömitz praktische Denkanstöße, Hinweise und Tipps liefern, von denen wir der Überzeugung sind, dass sie für eine erfolgreiche Vermietung hilfreich sein können. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachte auch, dass wir keine Rechtsberatung leisten und leisten können.
Wir wünschen allen Gastgeberinnen und Gastgebern stets viele zufriedene Gäste.
Ihr Tourismus-Service Grömitz
Für Fragen
Tourismus-Service Grömitz
Neuer Markt 1
23743 Grömitz
Marketing
Jacqueline Schumacher
E-Mail: jschumacher@groemitz.de
Tel.: 04562 - 256264
Zentrale Zimmer- und Wohnungsvermittlung / Vertrieb
E-Mail: info@groemitz.de
Tel.: 04562 - 256256
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